Bildung und Teilhabe (BuT)

Kinder von Familien haben dann einen Anspruch auf gesonderte Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn für die Familie ein nachgewiesener Bezug von Grundsicherungsleistungen (SGB II / SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorliegt.

Allgemeine Beschreibung von Bildung
Allgemeine Beschreibung von Bildung und
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Zusätzliche Leistungen für Bildung und Teil
Zusätzliche Leistungen für Bild.u.Teil
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Zuständige Stellen
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Erziehungshilfe
Erziehungshilfe Allgemeine Beschreibung.
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Netzwerk für Kinder und Jugendliche
Netzwerk für Kinder u.Jugendliche Anspr
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Antrag auf Bildung und Teilhabe
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Bescheinigung von Schule und Teilhabe
Bescheinigung von Schule Bildung und Tei
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Informationen über Leistungen der Bildung und Teilhabe
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ALLGEMEINE INFORMATION
Flyer Bildung und Teilhabe.pdf
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Kontakt:
Ludwigshafener Str. 16 / 67112 Mutterstadt

Telefon 0 62 34 - 92 99 88 (AB)

Telefax 0 62 34 - 92 01 25
E-Mail schuelerkreis-scholl@web.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag :

13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

 

Samstag: Nach Vereinbarung